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Arbeitsrecht

Ich begleite Führungskräfte und kleine bis mittelständische Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ich vertrete Sie vor Gericht – insbesondere in Kündigungsschutzverfahren sowie in allen anderen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Konkrete handlungsorientierte Rechtsberatung mit Blick auf die strategischen und wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten ist mir wichtig. Meine Beratung umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, Zielvereinbarungen, Urlaub, Elternzeit und Teilzeit, das Befristungsrecht, Datenschutz und alle anderen Fragen des Individualarbeitsrechts. Ich unterstütze Sie bei Versetzungen, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen. Zudem habe ich Erfahrung mit der Arbeitnehmerüberlassung und Entsendungen.

Ich berate zum Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht und zu Fragen der Unternehmensmitbestimmung. Auch habe ich Erfahrung in der Beratung bei Betriebsübergängen, Übernahmen sowie Restrukturierungen.

Unterstützung von Arbeitgebern rund um das Thema Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat zum einen die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Gegenstand (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).

Es gibt keine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts, vielmehr setzt sich dieses aus verschiedenen Rechtsquellen, wie z.B. dem EU-Recht, nationalen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen zusammen. Daher ist es nicht immer einfach, den Überblick über die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung zu behalten.

Hinzu kommt, dass Probleme und Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern meistens keine alltäglichen Situationen darstellen und zum Teil auch schwierige Entscheidungen erfordern. Ich unterstütze Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Unterstützung von Arbeitnehmern rund um das Thema Arbeitsrecht

Neben Unternehmen vertrete ich gleichermaßen leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Dabei ist es mein Anspruch, meine Mandanten immer aktuell und zielgenau zu beraten. Die Interessen und Bedürfnisse meiner Mandanten stehen dabei für mich im Vordergrund.

Mein Beratungsspektrum in Bezug auf Arbeitnehmer umfasst insbesondere die Unterstützung bei allen Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber sowie jegliche Probleme in Ihrem Arbeitsverhältnis. Gemeinsam können wir die beste Lösung für Ihr Problem finden.

Vor allem im Zusammenhang mit einer Kündigung ist schnelles Handeln geboten, da eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden kann.

Unterstützung von Kirchen rund um das Thema kirchliches Arbeitsrecht

Durch die Vertretung von sowohl kirchlichen Arbeitgebern als auch kirchlichen Arbeitnehmern habe ich Erfahrungen in den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Ich unterstütze Sie insbesondere im Hinblick auf Abmahnungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kirchliche Schlichtungsverfahren sowie in der Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung.

Unterstützung von Unternehmen und Geschäftsführern / Vorständen rund um das Thema Geschäftsführer- / Vorstandsdienstverträge

Das gilt insbesondere für die Gestaltung von Geschäftsführerdienst- und Vorstandsverträgen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Bonusvereinbarungen, Zielvereinbarungen sowie bei der Beendigung von Geschäftsführer- / Vorstandsdienstverhältnissen.